Antrag: Verkehrsbelastung im Karl-Marx-Viertel minimieren

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

die Linksfraktion bittet Sie, für die nächste Stadtratssitzung folgenden Antrag auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, durch welche Maßnahmen die Verkehrsbelastung im Karl-Marx-Viertel verringert werden kann.

 

Begründung:

Dem Karl-Marx-Viertel wird, u.a. aufgrund seiner innerstädtischen Lage mit direktem Angrenzen an die Fußgängerzone und aufgrund seiner Funktion als Verbindung zwischen Trier-West und Fußgängerzone, eine besondere Rolle bei der innerstädtischen Verkehrswende und bei der Zukunft unserer Innenstadt zuteil.
Das Karl-Marx-Viertel umfasst folgende Straßen: Brückenstraße, Jüdemerstraße, Antoniusstraße, Karl-Marx-Straße, Bollwerkstraße, Lorenz-Kellner-Straße, Feldstraße, Wallstraße, Dampfschiffstraße, Hinter dem Zollamt.

 

Gelingt es, das Karl-Marx-Viertel für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen attraktiver zu machen, könnten davon die im Viertel ansässigen Gewerbetreibenden profitieren. Zudem wird die Lärmbelastung im Viertel reduziert und damit die Aufenthalts- und Wohnqualität erheblich gesteigert. Freiwerdende Verkehrsflächen könnten zur Stadtbegrünung oder beispielsweise für Außengastronomie oder als Verkaufsflächen genutzt werden. Nicht zuletzt könnte eine Reduzierung des Verkehrs im Karl-Marx-Viertel auch den Verkehr auf der Römerbrücke (zumindest in Richtung Trier-West) reduzieren und so Möglichkeiten schaffen, die Situation des Radverkehrs auf der Römerbrücke zu verbessern.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, – teils einzeln, teils in Kombination miteinander – die Verkehrsbelastung zu reduzieren. Die Verwaltung sollte unter anderem folgende Maßnahmen für einzelne Straßen oder das gesamte Viertel einer näheren Prüfung unterziehen:

-          Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit

-          Bauliche Maßnahmen (z. B. Bremsschwellen, Fahrbahnverengung)

-          Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich

-          Beschränkung der Zufahrtserlaubnis (z. B. „Anlieger frei“-Bereich)

-          Sperrung für den motorisierten Individualverkehr

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

gez.

Matthias Koster