Antrag "Prävention stärken, Schwarzmarkt bekämpfen - Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt"

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt:

 a) Die Stadtverwaltung bereitet bei Vorliegen der bundesgesetzlichen Voraussetzungen eine Bewerbung für die Teilnahme am Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis vor. Zuvor wird die mögliche Bewerbung in den zuständigen Ausschüssen behandelt. Über erforderliche Anpassungen bzw. Vorarbeiten wird durch die Stadtverwaltung berichtet. Die mögliche Bewerbung wird anschließend dem Stadtrat zur abschließenden Abstimmung vorgelegt.

 b) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, an die Universität Trier mit der Bitte heranzutreten, das Modellprojekt (ergänzend zur ohnehin gesetzlich vorgesehen wissenschaftlichen Evaluierung) wissenschaftlich zu begleiten. Dabei sollten insbesondere die Auswirkungen auf den Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und den Schwarzmarkt untersucht werden.

2. Die Stadtverwaltung prüft eine Intensivierung der Maßnahmen zur Drogensuchtbekämpfung und eine Fortbildung der mit Kindern und Jugendlichen betrauten Stellen bezüglich des Umgangs mit Cannabis und der Cannabis-Suchtprävention. Im Dezernatsausschuss II soll entsprechend Bericht erstattet werden.”

 

 

Während der ausführlichen Diskussion, an der sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion, die Linksfraktion, die FDP-Fraktion und die UBT-Fraktion beteiligten, beantragte die FDP-Fraktion, den Antrag der Linksfraktion in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen und erst dann dort zu diskutieren, wenn die Gesetze des Bundes verabschiedet seien.

 

Ein Ratsmitglied der Linksfraktion erklärte, dass seine Fraktion dem Verweisantrag zustimmen werde.

 

Herr Oberbürgermeister Leibe erklärte, dass durch diese Wortmeldung der Linksfraktion nur noch der Verweisungsantrag in den Jugendhilfeausschuss abgestimmt werden müsse.


Der Stadtrat beschloss bei 33 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen (einer Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, elf Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, drei Nein-Stimmen der AfD-Fraktion, drei Nein-Stimmen der UBT-Fraktion und einer Nein-Stimme eines parteilosen Einzelratsmitglieds) und einer Stimmenthaltung (des Oberbürgermeisers) den Verweis in den Jugendhilfeausschuss.