Alternativantrag zum Antrag „Verwendung der KIPKI-Mittel: 1. Förderprogramm für Balkonsolaranlagen“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Linksfraktion beantragt einen Alternativantrag zur Vorlage 242-2/2022:
Die Stadtverwaltung Trier erarbeitet eine strategische Planung zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept.
Nach Inkrafttreten des „Kommunale Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ sollen in einem ersten Schritt dabei förderfähige Maßnahmen aus dem KIPKI-Programm angegangen werden. Dabei stehen folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept im Fokus:
- 50 % der Mittel werden für größere Projekte verausgabt, die wegen haushalterischer Richtlinien aufgrund der Finanzlage der Stadt ansonsten keine Möglichkeit auf Verwirklichung hätten und/oder mit einem relativ geringen Mitteleinsatz große Mengen an CO2 sowie Betriebskosten einsparen. Damit eine schnelle Realisierung der Maßnahmen gewährleistet ist, sollen die Vorschläge dazu aus der Verwaltung kommen und sich an den beschlossenen Maßnahmen aus dem Klimakonzept orientieren. Denkbar wären eine energetische Ertüchtigung der städtischen Sport- und Kulturstätten (Maßnahme E2.2ff), eine intelligente Heizungssteuerung in Schulen und anderen städtischen Liegenschaften (KIPKI) und PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (Maßnahme E2.1-1).
- Die zweite Hälfte der Mittel wird der Lenkungsgruppe „Klima-Umwelt-Energie“ zur Beratung übertragen. Die Lenkungsgruppe wird beauftragt, weitere überwiegend größere Projekte für die anschließende Beratung in den zuständigen Gremien herauszuarbeiten. Die Vorschläge dazu sollen möglichst zu gleichen Teilen aus der a) Gesellschaft sowie aus b) Rat und c) Verwaltung kommen und sich ebenfalls am Klimaschutzkonzept orientieren. Wichtig ist dabei, dass die Fördermittel auch dazu genutzt werden, die Betriebskosten für MieterInnen zu senken. Denkbar wären kommunale Förderprogramme für Mieterstrommodelle an Mehrfamilienhäusern (E2.1-4), Balkon-PV-Anlagen (E2.1-3) oder die Erstellung energetischer Quartierskonzepte (E1.2).
- Als ersten Baustein beschließt der Rat der Stadt Trier mit diesem Antrag ein Förderprogramm für Balkonsolaranlagen. Dafür stellt der Rat in einer ersten Finanzierungsrunde bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird als Zwei-Säulen-Modell angelegt:
- Einzelförderung: Jeder Haushalt in Trier kann die Förderung von maximal einem Modul beantragen. Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung mit einem fixen Betrag von 150 Euro pro Modul. Personen mit geringem Einkommen (Wohngeld- Sozialleistungsbezug, etc.) erhalten eine Förderung, die etwa 50 % der durchschnittlichen Anschaffungskosten eines Moduls inklusive Befestigungs- und Anschlussmaterial betragen (demnach 400 Euro).
- Vermieter*innenförderung: Bauträger*innen, private Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften, die für ihre Mieter*innen die Anschaffung, Installation und Einspeisung in den Zählerkreislauf der Mieter*in übernehmen, erhalten eine Förderung, die bis zu 50 % der durchschnittlichen Anschaffungskosten eines Moduls beträgt (demnach 300 Euro).
Aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Förderprogramms und der Beratungsfolge der städtischen Gremien, sollen nur solche Vorschläge berücksichtigt werden, die bis zum 14.11.2023 eingehen und bis zum 30.06.2026 abgeschlossen werden können.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Johann
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
der Linksfraktion im Trierer Stadtrat