Alternativantrag zum Antrag „Verwendung der KIPKI-Mittel: 1. Förderpro­gramm für Balkonsolaranlagen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Linksfraktion beantragt einen Alternativantrag zur Vorlage 242-2/2022:

Die Stadtverwaltung Trier erarbeitet eine strategische Planung zur Umsetzung der beschlos­senen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept.

Nach Inkrafttreten des „Kommunale Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ sollen in einem ersten Schritt dabei förderfähige Maßnahmen aus dem KIPKI-Pro­gramm angegangen werden. Dabei stehen folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutzkon­zept im Fokus:

  1. 50 % der Mittel werden für größere Projekte verausgabt, die wegen haushalterischer Richtlinien aufgrund der Finanzlage der Stadt ansonsten keine Möglichkeit auf Ver­wirklichung hätten und/oder mit einem relativ geringen Mitteleinsatz große Mengen an CO2 sowie Betriebskosten einsparen. Damit eine schnelle Realisierung der Maß­nahmen gewährleistet ist, sollen die Vorschläge dazu aus der Verwaltung kommen und sich an den beschlossenen Maßnahmen aus dem Klimakonzept orientieren. Denkbar wären eine energetische Ertüchtigung der städtischen Sport- und Kulturstät­ten (Maßnahme E2.2ff), eine intelligente Heizungssteuerung in Schulen und anderen städtischen Liegenschaften (KIPKI) und PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (Maßnahme E2.1-1).
  2. Die zweite Hälfte der Mittel wird der Lenkungsgruppe „Klima-Umwelt-Energie“ zur Be­ratung übertragen. Die Lenkungsgruppe wird beauftragt, weitere überwiegend grö­ßere Projekte für die anschließende Beratung in den zuständigen Gremien herauszu­arbeiten. Die Vorschläge dazu sollen möglichst zu gleichen Teilen aus der a) Gesell­schaft sowie aus b) Rat und c) Verwaltung kommen und sich ebenfalls am Klima­schutzkonzept orientieren. Wichtig ist dabei, dass die Fördermittel auch dazu genutzt werden, die Betriebskosten für MieterInnen zu senken. Denkbar wären kommunale Förderprogramme für Mieterstrommodelle an Mehrfamilienhäusern (E2.1-4), Balkon-PV-Anlagen (E2.1-3) oder die Erstellung energetischer Quartierskonzepte (E1.2).
  3. Als ersten Baustein beschließt der Rat der Stadt Trier mit diesem Antrag ein Förder­programm für Balkonsolaranlagen. Dafür stellt der Rat in einer ersten Finan­zierungs­runde bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird als Zwei-Säulen-Mo­dell angelegt:
    1. Einzelförderung: Jeder Haushalt in Trier kann die Förderung von maximal ei­nem Modul beantragen. Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung mit ei­nem fixen Betrag von 150 Euro pro Modul. Personen mit geringem Einkom­men (Wohngeld- Sozialleistungsbezug, etc.) erhalten eine Förde­rung, die etwa 50 % der durchschnittlichen Anschaffungskosten eines Moduls inklusive Befestigungs- und Anschlussmaterial betragen (dem­nach 400 Euro).
    2. Vermieter*innenförderung: Bauträger*innen, private Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften, die für ihre Mieter*innen die Anschaffung, Installa­tion und Einspeisung in den Zählerkreislauf der Mieter*in über­nehmen, erhal­ten eine Förderung, die bis zu 50 % der durchschnittlichen Anschaffungskos­ten eines Moduls beträgt (demnach 300 Euro).

Aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Förderprogramms und der Beratungsfolge der städti­schen Gremien, sollen nur solche Vorschläge berücksichtigt werden, die bis zum 14.11.2023 eingehen und bis zum 30.06.2026 abge­schlossen werden können.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jörg Johann

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

der Linksfraktion im Trierer Stadtrat