Anfrage „Verbesserung der Zustellquote der Rathaus Zeitung und Einrichtung der Rathaus-Zeitung und Einrichtung einer Hotline zur Meldung bei Nicht-Lieferung"

1. Was tut die Stadtverwaltung, um die Zustellungsquote der Rathaus-Zeitung ist Stadtgebiet aktuell zu ermitteln oder gibt es bereits aktuelle Daten der Zustellungsquote?

Ende 2021 hat eine Trierer Agentur im Auftrag des zuständigen Amtes für Presse und Kommunikation über fünf Wochen hinweg eine repräsentative Befragung zur Nutzung der Informationskanäle der Stadt Trier gemacht. Dabei ging es auch um die Nutzung der Rathaus Zeitung. Nach der Auswertung

ergibt sich folgendes Bild: Generell hat die Rathaus Zeitung erfreulicherweise einen sehr hohen Bekanntheitsgrad in der Trierer Bevölkerung (91,4 % Prozent der Triererinnen und Trierer kennen sie) und vor allem in älteren Altersgruppen auch sehr zufriedenstellende Nutzungszahlen. Über Details der Untersuchung wird das Amt den Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2022 unterrichten.

Im Rahmen dieser Umfrage wurde auch der Erhalt der Rathaus Zeitung abgefragt. Die Antwort darauf hat sich insgesamt als problematischster Punkt der Untersuchung gezeigt: 19 Prozent der Menschen gaben an, die Rathaus Zeitung nicht zu bekommen.

2. Welche Zustellquote hat die Stadtverwaltung mit dem Auftragsnehmer, einem Verlag, vereinbart und was tut die Stadtverwaltung, um diese durchzusetzen?

Vertraglich vereinbart ist die Zustellung in allen Haushalten der Stadt Trier. Eine 100-ProzentZustellquote zu erwarten, ist allerdings unrealistisch und dürfte von keinem Verlag bundesweit erreicht werden. Zustellquoten über 90 Prozent sind aber möglich.

Die oben genannte Umfrage im Auftrag des Presseamtes war keine gezielte Zustellumfrage, wie sie auch von Verlagen oder dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) durchgeführt werden, dass aber 19 Prozent der Triererinnen und Trierer angeben, keine Rathaus Zeitung zu bekommen, ist aus Sicht des Amtes für Presse und Kommunikation in jedem Fall nicht zufriedenstellend. Für ein vom BVDA ausgestelltes Gütesiegel für die Zustellung ist eine Mindestquote von 85 Prozent Zustellquote erforderlich.

Das Presseamt hat nach Vorliegen der Umfrage Gespräche über eine Verbesserung der Zustellquote mit dem Verlag aufgenommen, erste Maßnahmen wurden vom Verlag bereits zugesagt.

3. Ist die Öffentlichkeit für amtliche Bekanntmachungen in jedem Fall rechtswirksam gegeben?

Nach 5 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz können öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung oder in einem Amtsblatt erfolgen. Die Rathauszeitung erfüllt durch das wöchentliche Erscheinen die Voraussetzungen des 5 7 DVO zu 5 27 der Gemeindeordnung. Diese Voraussetzung wäre auch dann erfüllt, wenn es sich um eine Zeitung gegen Entgelt mit einer noch erheblich geringeren Verbreitungsquote handeln würde. Die ermittelte Verbreitungsquote steht einer rechtswirksamen öffentlichen Bekanntmachung nicht entgegen.

4. Hat die Stadtverwaltung Zugriff auf den mit der Verteilung von der Verlagsgesellschaft beauftragten Unternehmer und kann die Einhaltung der Vergaberichtlinien der Stadt Trier kontrollieren?

Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage vor allem im Zusammenhang mit der Thematik Mindestlohn stellen. Nach Aussage des Verlags liegt ihm auch eine schriftliche Bestätigung des Subunternehmers vor, dass die Regelungen des Mindestlohn-Gesetzes bei der Bezahlung der Träger eingehalten werden.

5. Könnte die Stadtverwaltung eine niederschwellige Möglichkeit einrichten, damit Bürgerinnen die Stadtverwaltung über die Nichtzustellung der Rathaus-Zeitung informieren können, z. B, über eine Hotline oder ein Kontaktformular auf der Homepage www.trier.de? Oder gibt es      andere Möglichkeiten zur Mitteilung einer Nichtzustellung?

Beschwerden über die Zustellung oder die Nicht-Zustellung der Rathaus Zeitung kommen derzeit im Amt für Presse und Kommunikation direkt telefonisch oder über das allgemeine Kontaktformular an und werden an eine entsprechende Reklamationsstelle des Verlags weitergeleitet. Das Amt für Presse und Kommunikation nimmt die Anregung aber auf und prüft die Einrichtung eines speziellen Kontaktformulars für Rathaus Zeitungs-Reklamationen